Sicher ist die Hochzeit der schönste Tag im Leben eines Ehepaares. Stress bleibt dennoch oftmals nicht aus. Neben der Buchung einer passenden Location, muss das Essen bestellt, die Gäste eingeladen, die Sitzordnung erstellt und das Entertainment organisiert werden.

traumstrandGut, dass nach der Hochzeit Erholung, Zweisamkeit und Entspannung in Form der Flitterwochen auf die frisch Vermählten wartet. Nach dem Organisationsstress endlich das Eheglück in aller Ruhe genießen. Das lassen sich in Deutschland rund 95% der Ehegatten nicht nehmen. Neben der Auswahl des Ortes stellt sich schnell die Frage, mit welchen Kosten man bei den Flitterwochen rechnen sollte und wie sich diese finanzieren lassen.

Wie teuer wird der Urlaub nach der Hochzeit?
Grundsätzlich kommt es bei der Kostenfrage auf die Ansprüche des Paares an. Beliebte Reiseziele für die Flitterwochen sind ferne Traumorte in Südamerika, Afrika und der Karibik. Reisen außerhalb der EU schlagen mit höheren Kosten zu Buche als innerhalb der EU, wie etwa nach Spanien oder Italien. Ein weiterer Faktor, der den Preis beeinflusst, ist die Dauer der Flitterwochen. Viele Paare gönnen sich lieber zwei als eine Woche, was selbstverständlich auch umfassendere Kosten bedeutet. Es lässt sich festhalten: Je weiterund je länger, desto teurer. Im Schnitt sollten Paare rund 2.000 € bis 5.000 € für Flitterwochen einplanen. Finanzierungsmöglichkeiten gibt es viele.

Nicht selten reichen bereits die Geldgeschenke der Hochzeitsgäste aus, um eine Reise zu buchen. Ferner bietet das Urlaubsgeld als Sonderzulage vom Arbeitgeber eine attraktive Möglichkeit. Um das Extrageld für die Flitterwochen-Reisekasse zu erhalten, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Um sich die Chance darauf zu sichern, können sich Paare im Vorfeld von einem Lohnbüro beraten lassen. Eine weitere Variante ist die Aufnahme eines privaten Kredits oder man hat bereits im Vorfeld selbst etwas zur Seite gelegt.

Haben Paare Anspruch auf Urlaub beim Arbeitgeber?
Nicht nur Sonderzulagen sind vom Arbeitgeber möglich. Es besteht auch ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaub für die Flitterwochen. Allerdings ist dieser auf nur einige wenige Tage begrenzt und der Rest muss mit den „normalen“ Urlaubstagen verlängert werden. Dabei ist die frühzeitige Einreichung wichtig. Hierbei hilft eine frühzeitige Planung der Flitterwochen, was mitunter auch dafür sorgt, dass man sich für die Reise selbst Frühbucherrabatt sichern kann. Es lohnt sich also gleich doppelt rechtzeitig mit der Vorbereitung der Flitterwochen zu beginnen.